Bestandserhebung bis zum 15.01.2023 ab sofort möglich / Fristen zur LSB & Landkreis pro Kopf-Förderung
Online-Bestandserhebung bis zum 15.01.2023 ab sofort möglich
Das Portal für die Mitgliederbestandserhebung öffnet am heutigen Tag und endet am 15.01.2023: https://www.verminet.de/
Über die Anmeldeseite gelangen Sie zu einem kleinen (für den LSB Brandenburg erstellten) Video, in welchem die wesentlichen Punkte des Bestandsmeldungsverfahrens erläutert werden. Unter „OBM-Hilfe“ finden Sie die „Checkliste Bestandsmeldung Sportverein“, welche die erforderlichen Arbeitsschritte tabellarisch zusammenfasst.
Ein wichtiger Hinweis:
Die Vereine sind verpflichtet, nach Abschluss der Eingabe der Daten zur Bestandserhebung die Angaben zu fixieren und damit deren Richtigkeit zu bestätigen. Die Fixierung funktioniert nur, wenn neben der Mitgliedererfassung auch das Pflichtfeld „Umfrage“ bearbeitet wurde.
Ohne Fixierung kann die Bestandsmeldung nicht abgeschlossen werden und gilt als nicht abgegeben!
Antrag Förderung des Vereinssports LSB bis 31.12.2022 an den KSB
Der Antrag auf Förderung des Vereinssports 2023 steht zum Download unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-des-vereinssports/ zur Verfügung.
Der Antrag ist postalisch (im Original) bis spätestens 31.12.2022 beim KSB einzureichen!
Sollten Sie diesen bereits eingereicht haben, wird es Ihnen bei „Merkmalen“ unter „Antrag Vereinsförderung LSB 2023 liegt vor“ im Verminet angezeigt. So haben Sie die Kontrolle, ob das Formular auch beim LSB vorliegt.
Verwendungsnachweis Förderung des Vereinssports 2022 bis 31.12.2022 an den KSB
Der Verwendungsnachweis muss zum 31.12.2022 in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. vorliegen. Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung des Verwendungsnachweises finden Sie hier: http://www.ksb-lro.de/seite/142512/landessportbund-mv.html
Übungsleiterüberprüfung im Verminet
Bitte überprüfen Sie die Übungsleiter. Wenn Veränderungen vorgenommen werden müssen, so können Sie über den Button „Übungsleiter“ eine CSV-Datei (Excel) exportieren und bearbeiten diese entsprechend den Anweisungen in der Datei. Dann senden Sie die bearbeitete Datei mit den entsprechend veränderten Lizenz-Kopien zu Ihrem Kreis-/ Stadtsportbund (KSB/SSB).
Frist zur Beantragung der pro-Kopf-Förderung Landkreis Rostock
Bezüglich der Pro-Kopf-Förderung für 2023 weisen wir explizit auf die Antragsfrist bis zum 15.12.2022 hin.
Alle Unterlagen finden Sie hier: http://www.ksb-lro.de/seite/142506/jugendamt.html
Bild zur Meldung: Bestandserhebung bis zum 15.01.2023 ab sofort möglich / Fristen zur LSB & Landkreis pro Kopf-Förderung