Sportjugend Landkreis Rostock
1. laufende Kosten der Sportvereine für Kinder und Jugendliche
- Unterstützung des Breiten- und Wettkampfsportes mit Kindern und Jugendlichen erfolgt in Form einer Pro-Kopf-Förderung
- Zuwendung erfolgt für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Zuwendung orientiert sich an der jährlichen Mitgliederbestandserhebung
- Ein Höchstbetrag von 30,- Euro pro Kopf der Kinder und Jugendlichen darf nicht überschritten werden
Diese Förderung erfolgt auf Grundlage der jährlichen Mitgliederbestandserhebung.
- Förderrichtlinie Jugendamt LRO
- Antragsformular_laufende_kontinuierliche_Kinder- und Jugendarbeit (Excel)
- Antragsformular_vorzeitiger_Maßnahmebeginn Excel)
- VWN_laufende_kontinuierliche_Kinder- und Jugendarbeit (Excel)
Der Antrag ist bis zum 30. November des Vorjahres beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.
2. Einzelprojekte der Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock
e.V. und seiner Mitgliedsvereine
Einzelprojekte, insbesondere die Teilnahme und für die Durchführung von Sportveranstaltungen
- Förderrichtlinie Jugendamt LRO
- Antragsformular_Sportprojekte (Excel)
- VWN_Anlage für Projekte_Teilnehmerliste (Word)
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.