DOSB Restart - Vereinsaktion 4000 x 1000 € jetzt beantragen
Ab 26. Januar bis zum 31. Juli 2023 können Anträge auf dem Förderportal gestellt werden.
Neben dem ehrenamtlichen Engagement im Verein, ist die Finanzierung ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten. Im Rahmen dieses Förderbaustein soll eine Impulssetzung für die Vereine im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe folgendermaßen erreicht werden:
4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z.B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten.
Förderfähige Maßnahmen
- Vereinsveranstaltungen und Angebotsentwicklung:
- Sport, Bewegungs-, Familien- und Spieltage, Tage der offenen Tür
- Aktionstage mit Themenschwerpunkten z. B. Sportabzeichen, Gesundheit
- Angebotsentwicklung
- Niedrigschwelliges Mitmachangebot, z. B. Sport im Park
- Besondere Vereinsangebote: z. B. Mitternachtssport
- Schnupperkurse und Informationsveranstaltungen für Neumitglieder
- Entwicklung neuer zielgruppengerechter Vereinsangebote (z. B. Eltern-Kind Angebote, digitale/hybride Formate, Präventions- und Rehabilitationssportkurse)
- Auf- und Ausbau von Kooperationen
- Kooperationsangebot mit Schulen und Kita (z. B. Schul-AGs, Sportangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung)
- Kooperationsangebot mit Betrieben (z. B. Betriebssportangebote)
- Kooperationsangebot mit Kommune (z. B. Sportangebote im öffentlichen Raum, Mitwirken in der kommunalen Bewegungsförderung)
- Kooperationsangebote mit Multiplikatoren (z. B. Ärzteschaft, Kirchen, Gemeinden)
- Projekte mit Themenschwerpunkten, die verschiedene Zielgruppe ansprechen
- vulnerable Gruppen
- Mädchen und Frauen
- Familien
- Menschen mit geringem Einkommen
- Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit
- Kooperationen mit Hotels, Wellnesseinrichtungen oder anderen Institutionen wie z. B. Rehaeinrichtungen, die ein eigenes Schwimmbad haben
- Kooperationen mit Schwimmschulen
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erreichung von potenziellen Neumitgliedern mittels
- Flyer- oder Videoerstellung
- Etablierung oder Weiterentwicklung einer Vereinshomepage, Vereinsapp oder weiteren digitalen Tools
- Social Media – Aktivitäten
- Pressemitteilungen / Zeitungsanzeigen
- Zuwendungsfähige Ausgaben
- Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien
- Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
- Technisches Equipment, wie z.B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote
- Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z.B. Therabänder, Springseile
- Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen
- Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std.
- Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5% der förderfähigen Summe
- Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km)
- Bewirtungskosten (wie z.B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder)
- Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder
- Anteilige Energiekosten
- Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Regelangebote von Vereinen wie bestehende Trainings-/Spielangebote
- materielle Anschaffungen (wie Sportbekleidung/Trikots, Groß-Sportgeräte etc.)
- Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst werden
- Personalausgaben für hauptberufliches Personal
- Mitgliedsbeiträge
Ab dem 26. Januar bis zum 31. Juli 2023 können Anträge auf dem Förderportal gestellt werden.
Alle weiteren Infos hier: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)
Bild zur Meldung: DOSB Restart - Vereinsaktion 4000 x 1000 € jetzt beantragen