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Neue Vereinssoftware / Hinweise zur Vereinsförderung LSB

03. 11. 2023

Am 06.11.2023 wird das „alte“ Online-Portal VermiNet geschlossen. Die vorliegenden Daten werden aufbereitet und in das neue SportVereinsPortal überführt. Die Bestandsmeldung (zum Stichtag 01.01.2024) wird durch den Verein im Zeitraum vom 01.12.2023 – 15.01.2024 im neuen SportVereinsPortal durchgeführt.

Die Anmeldung am SportVereinsPortal wird ab dem 01.12.2023 möglich sein.

Die neue Internetadresse wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.

Um sich ab dem 01.12.2023 anzumelden, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“. Hierzu benötigen Sie die Vereinskennziffer Ihres Vereins sowie Ihren jetzigen Anmeldenamen. Vereinskennziffer als auch der Anmeldename sind identisch.

 

Dem/der Online-Bevollmächtigten des Vereins werden die Zugangsdaten an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der Verein bis zum 05.11.2023 die Vereinsdaten bzw. besonders die Daten des Online-Bevollmächtigten im „alten“ Online-Portal VermiNet aktualisiert hat.

 

Hinweis:

Die Überführung der Lizenzen und Ehrungen ins SportVereinsPortal werden aufgrund der Datenmengen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen und könnten ggf. zum Beginn der Bestandsmeldung noch nicht im neuen Portal verfügbar sein.

 

Mitgliedermeldung

Der Landessporttag hat am 26.11.2022 beschlossen, die allgemeine Sportgruppe als Abteilungszuordnung aufzulösen, so dass der Verein seine Mitglieder entsprechend der Sportartenliste zuordnen muss. Dabei ist folgendes zu beachten:

a)    Die Vereinsmitglieder werden grundsätzlich den von ihnen ausgeübten Sportarten zugeordnet.

b)    Vereinsmitglieder, die an sportartübergreifenden Sport- und Bewegungsangeboten teilnehmen oder im Verein nicht bzw. nicht mehr sportlich aktiv sind, werden der Sportart zugeordnet,

- die schwerpunktmäßig betrieben wird oder

- in der sie Abteilungsmitglied sind oder

- zu der sie sich zugehörig fühlen oder in der sie früher aktiv waren

c)     Je nachdem, ob die Mitglieder in dem die Sportart vertretenden LFV gemeldet sind oder nicht, werden sie der „Sportart im LFV“, der „Sportart im VBRS“ (bei Mitgliedschaft im Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport) oder der „Sportart ohne LFV“ zugeordnet.

 

Förderverfahren LSB

In Bezug auf das Onlinezugangsgesetz ist es das Ziel des LSB alle Förderanträge digital über das SportVereinsPortal bereitzustellen. Dies benötigt leider in der Umsetzung noch Zeit. Die Vereine haben jedoch bereits jetzt folgende Möglichkeiten Anträge zu stellen:

1. Verfahren wie bisher

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie uns im Original per Post zu.

2. Eingescannt per E-Mail

Sie drucken den Antrag aus und füllen ihn aus. Die Unterschrift(en) ist/sind entsprechend zu leisten. Anschließend können Sie den Antrag einscannen und uns per E-Mail zusenden.

Für die Richtlinie „Förderung des Vereinssports“ nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: 

Im Nachgang legen Sie das Original zu Ihren Unterlagen.

In diesem Fall weisen wir Sie auf entsprechende Prüfrechte seitens des LSB hin. Das Original muss bei einer Prüfung vorgelegt werden können. Der LSB behält sich die Rückforderung von Fördermitteln für den Fall von Verstößen ausdrücklich vor.

 

 

Bild zur Meldung: Neue Vereinssoftware / Hinweise zur Vereinsförderung LSB

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