Sportstättenbauförderung LSB 2024 - Weitere Regelförder-Anträge können bis zum 28.02.2024 gestellt werden
Für die Förderung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten stehen für 2024 noch Restmittel (Landes- und EU-Mittel) zur Verfügung.
Weitere Anträge können deshalb bis spätestens zum 28.02.2024 über den Kreissportbund Landkreis Rostock eingereicht werden an .
Zuwendungsbescheide der bis Februar 2024 gestellten Anträge werden voraussichtlich dann ab dem 3. Quartal im gleichen Jahr möglich sein.
Dabei können nur Anträge mit einem Förderbedarf bei ELER-Mitteln bis zu 60,0 T€ ELER-Mittel und Kofinanzierungsanteil der Kommune von 40,0 T€ oder entsprechender Anteil Kofinanzierung-Land berücksichtigt werden.
Bitte die Informationen und Formblätter auf der Internetseite des LSB beachten:
Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen
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