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Jetzt Förderung für den Sportstättenbau bis zum 31.08.2024 beantragen!

22. 08. 2024

Liebe Mitgliedsvereine,

 

der Landessportbund M-V e.V. gibt euch die Möglichkeit, Fördermittel für den Bau und die Sanierung eurer Sportstätten zu beantragen. Die Frist dafür endet am 31.08.2024. Nutzt diese Chance, um die Infrastruktur eures Vereins zu verbessern!

 

Das müsst ihr beachten:


- Euer Verein muss ordentliches Mitglied im LSB sein.
- Ihr benötigt mindestens drei Vergleichsangebote.
- Ein Nachweis über den sportfachlichen Bedarf ist erforderlich.
- Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 €; in Ausnahmefällen kann diese auch höher sein.
- Das Grundstück muss im Eigentum des Vereins stehen oder durch Erbbaurecht, Nießbrauch oder Pachtverträge mit der Kommune/Gemeinde gesichert sein. Die Laufzeit sollte mindestens 25 Jahre betragen (ab dem Folgejahr der Förderung).

 

Denkt daran, dass euer Antrag bis zum 31.08.2024 bei uns (Kreissportbund LRO e.V.) vorliegen muss. Die Umsetzung der Maßnahmen sollte im nächsten Jahr erfolgen.

 

Für weitere Informationen und das Merkblatt zur Übersicht schaut auf die Webseite des LSB

 

Übersicht Sportförderung (lsb-mv.de)

 

Nutzt diese Möglichkeit zur Förderung und bringt eure Sportstätten auf Vordermann!
 

 


 

 

Bild zur Meldung: Jetzt Förderung für den Sportstättenbau bis zum 31.08.2024 beantragen!

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